
Sie promovieren nicht im Fach Geschichte als Ganzem, sondern in einem der geschichtswissenschaftlichen Teilfächer. Die Aufteilung in historische Teilfächer weicht nach der Promotionsordnung nur in einem Fall von den Epochen- sowie Sach- und Regionaldisziplinen ab, die Sie im Magisterstudium studieren können (statt Medizingeschichte ist Sozial- und Wirtschaftsgeschichte wählbar).
Sie wählen für das Promotionsstudium ein Haupt- und Nebenfach. Die Zulassung zur Promotion setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium durch eine Diplom-, Master-, Magisterprüfung oder ein Staatsexamen voraus.
Detaillierte Informationen zu Voraussetzungen, Fächerkombinationen, Leistungsanforderungen etc. finden Sie im
Leitfaden für das Studium der Geschichte (609 KByte).