Die Rückkehr der als jüdisch verfolgten und exilierten Wissenschaftler an deutsche Universitäten in der Nachkriegszei
Dissertationsprojekt von Louisa Mathes
Betreuer: Prof. Dr. Michael Brenner
Die Arbeit untersucht die Rückkehr von Wissenschaftler*innen in die deutsche Wissenschaftslandschaft und Nachkriegsgesellschaft, die in der Zeit des Nationalsozialismus als jüdisch verfolgt und in die Emigration getrieben wurden. Dafür werden zunächst die Universitäten in den vier Besatzungszonen auf Rückkehrbemühungen und tatsächliche (Wieder-)Berufungen auf Professuren untersucht, um eine Gruppe der zurückkehrenden Wissenschaftler*innen bilden und Besonderheiten an einzelnen Standorten ausmachen zu können.
Die Arbeit möchte anhand der Zurückkehrenden fragen, warum sich die Wissenschaftler*innen unter welchen Umständen zur Rückkehr nach Deutschland und an den jeweiligen Standort entschlossen – und welche Personen dies aus welchen Gründen ablehnten. Außerdem soll hinterfragt werden, um wen sich deutsche Institutionen und politische Akteur*innen an den verschiedenen Standorten bemühten und wie intensiv diese Bemühungen waren. Dabei sollen Aspekte wie wissenschaftliche Exzellenz, Prominenz, Entschädigung und Wiedergutmachung, politische Einstellung und persönliches Engagement ehemaliger Kolleg*innen – insbesondere bei einer Rückkehr an eine vorherige Wirkungsstätte – miteinbezogen werden. Allerdings sollen auch pragmatische Faktoren nicht außer Acht gelassen werden, da zumeist Hürden auf beiden Seiten beseitigt werden mussten, um eine Rückkehr zu realisieren. Dabei gilt es, insbesondere auf die Ausgangslage im Exilland und den Bedarf einer Neubesetzung aufgrund eines unbesetzten Lehrstuhls zu achten.
Nach der Frage, wie Rückkehr zustande kam, steht die Rückkehr selbst als ein zu keinem Zeitpunkt „erfolgreich“ abgeschlossener Prozess der Annäherung im Zentrum der Untersuchung. Dieser Prozess von Diskursen über Rückkehr unter Emigrant*innen, einer ersten Kontaktaufnahme (First Letters), womöglich unternommenen Vortragsreisen und gastwissenschaftlichen Aufenthalten in Deutschland und Berufungsverhandlungen bis zur Annahme eines Rufs an eine deutsche Universität soll dann anhand von fünf Personen aus der Gruppe der Rückkehrenden an fünf Standorten nachgezeichnet werden.