Wir dulden keine Plagiate!
Am Historischen Seminar achten alle Lehrenden konsequent darauf, dass die Studierenden vom ersten Semester ihres Studiums an die allgemein akzeptierten Standards wissenschaftlichen Arbeitens erlernen und einhalten. Dazu zählt insbesondere auch die Pflicht zum Nachweis von Zitaten.
Um diese Standards sicherzustellen, müssen am Historischen Seminar schriftliche Hausarbeiten und Abschlussarbeiten immer zusätzlich in digitaler Form eingereicht werden.
Am Ende jeder schriftlichen Arbeit ist auf einem separaten Blatt eine eigenhändig unterschriebene Versicherung abzugeben: "Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen sowie Hilfsmittel benutzt habe und dass die elektronische Fassung und die Druckfassung der Arbeit identisch sind. Die Arbeit enthält keine mit KI-Unterstützung generierten Textpassagen." In Veranstaltungen, in denen zu Semesterbeginn ausdrücklich ein aktiver Umgang mit KI-Tools vereinbart wurde, entfällt der letzte Satz.
Jede eingereichte Arbeit wird mit einer speziellen Software darauf überprüft, ob keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel und Quellen verwendet wurden.
Im Fall einer erwiesenen Täuschung wird die entsprechende Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) gewertet.
In schwerwiegenden und wiederholten Fällen hat der Prüfungsausschuss weitreichende Sanktionsmöglichkeiten, die gemäß Art. 49, Abs. 2, Nr. 3 BayHSchG zur Exmatrikulation der / des Betroffenen führen können.