Historisches Seminar
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Informationen zur Bachelorarbeit

1. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um meine Bachelorarbeit zu schreiben?

Mit der Bachelorarbeit sollen Sie nachweisen, dass Sie in der Lage sind, ein geschichtswissenschaftliches Problem selbständig und mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Wenn Sie nach der alten Prüfungs- und Studienordnung studieren (Beginn vor dem WS 2020/21), dann können Sie sich zur Bachelorarbeit anmelden, wenn Sie zwei Vertiefungsmodule (jeweils Vertiefungsorlesung + Vertiefungskurs!) erfolgreich abgeschlossen haben. Sollten Sie nach der neuen Prüfungs- und Studienordnung studieren (Aufnahme des BA Hauptfach Geschichtsstudiums im WS 2020/21 oder später), dann können Sie sich zur Bachelorarbeit anmelden, sobald Sie zwei Einführungsmodule und ein Vertiefungsmodul bestanden haben. Das dritte Vertiefungsmodul können Sie vor, parallel zu oder nach der Bachelorarbeit absolvieren. Die Arbeit können Sie sowohl im Winter- als auch im Sommersemester schreiben. Wir empfehlen Ihnen, die Bachelorarbeit im 6. Fachsemester anzufertigen, Sie können diese auch früher - wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen - oder erst im 7. Fachsemester schreiben. Bitte beachten Sie aber, dass Sie die Bachelorarbeit spätestens im 7. Fachsemester verfassen müssen, andernfalls gilt sie als einmal "nicht bestanden". Sie müssen diese dann im 8. Fachsemester wiederholen und bestehen.

2. Wie finde ich ein Thema und eine/n Betreuer/in?

Ihre Arbeit wird von einem/r Prüfungsberechtigten betreut. Es ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber doch empfehlenswert, dass Sie bei dem/r Betreuer/in Ihrer Arbeit bereits eine oder mehrere Lehrveranstaltungen besucht haben. So kann Ihre Bachelorarbeit beispielsweise auf der Seminararbeit eines Vertiefungskurses aufbauen. Die Prüfungsberechtigten im BA Geschichte finden Sie in einer regelmäßig aktualisierten Übersicht (pdf, 90 KByte). Sie sollten rechtzeitig, d.h. deutlich vor der offiziellen Anmeldung, mit einem/r Betreuer/in Kontakt aufnehmen, um das Thema Ihrer Bachelorarbeit abzustimmen (etwa im Januar / Februar für das Sommersemester und etwa im Juni / Juli für das Wintersemester).

In dem Semester, in dem Sie Ihre Bachelorarbeit schreiben, besuchen Sie auch den Bachelorkurs, der zusammen mit der Arbeit das Abschlussmodul bildet. Im Rahmen dieser Veranstaltung (entweder im Oberseminar Ihres/r Betreuers/in oder in einem in der jeweiligen Abteilung separat ausgewiesenen Bachelorkurs) halten Sie ein 20-30minütiges Referat, sinnvollerweise über Ihre Bachelorarbeit. Dieses Referat ist eine eigene Prüfungsleistung und wird benotet. Welcher Bachelorkurs für Sie in Frage kommt, stimmen Sie mit Ihrem/r Betreuer/in ab. Bitte beachten Sie, dass Sie sich unabhängig von Ihrer Anmeldung zur Bachelorarbeit für den Bachelorkurs zur Prüfung anmelden müssen. Dies geschieht auf dem Ihnen bereits vertrauten Wege über LSF und innerhalb der für alle Veranstaltungen am Historischen Seminar vorgegebenen Frist.

3. Wie wähle ich meinen Schwerpunkt?

Sie haben die Möglichkeit, einen Schwerpunkt anzugeben, der im Abschlusszeugnis Ihres BA-Studiums ausgewiesen wird. Neben den Ihnen aus dem Aufbau Ihres Bachelorstudiums bereits vertrauten drei großen Epochendisziplinen Alte, Mittelalterliche sowie Neuere und Neueste Geschichte kann dieser Schwerpunkt auch eine der am Historischen Seminar vertretenen Sach- und Regionaldisziplinen sein, also die Ost- und Südosteuropäische Geschichte, die Jüdische Geschichte und Kultur, die Historischen Grundwissenschaften und Medienkunde, die Bayerische Geschichte und allgemeine Landesgeschichte, die Wissenschaftsgeschichte sowie die Didaktik der Geschichte. Welcher Schwerpunkt für Sie in Frage kommt, klären Sie mit Ihrem/r Betreuer/in. Er kann sich aus dem Thema Ihrer Arbeit oder aus der Wahl Ihrer Vertiefungsmodule ergeben. Sie halten diesen Schwerpunkt auf der zweiten Seite des Anmeldeformulars zur Bachelorarbeit fest. Er wird später in Ihrem Abschlusszeugnis ausgewiesen.

4. Wie melde ich mich offiziell zur Bachelorarbeit an?

Ihr/e Betreuer/in sendet das von ihnen beiden unterschriebene Formular, auf dem auch Ihr Thema und Ihr Schwerpunkt festgehalten werden, an das Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften. Anmeldezeitraum im Sommersemester 2024: 15.-19. April 2024. Dies bedeutet, dass Ihr Anmeldeformular dem Prüfungsamt spätestens am 19. April 2024 vorliegen muss. Anmeldezeitraum im Wintersemester 2024/25: 7.-11. Oktober 2024.

5. Welche Formalia sind zu beachten?

  1. Genau zehn Wochen nach der Anmeldung geben Sie drei (bzw. zwei, wenn Sie nach der neuen Prüfungs- und Studienordnung studieren) gebundene Exemplare Ihrer Bachelorarbeit im Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften ab. Abgabedatum im Sommersemester 2024: 24. Juni 2024. Im Wintersemester 2024/25 müssen Sie Ihre Arbeit spätestens am 16. Dezember 2024 abgeben. Bitte legen Sie bei der Abgabe Ihren Personalausweis sowie Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vor. Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist ist nicht möglich.
  2. Folgende Informationen gehören auf das Deckblatt der Bachelorarbeit:
    • Bachelorarbeit für den Studiengang Geschichte an der LMU München
    • Titel der Arbeit
    • Name des/r  Verfassers/in, Matrikelnummer, vollständige Adresse, Telefon, E-Mail
    • Name des/r Betreuers/in, vollständige Adresse, E-Mail
  3. Die Bachelorarbeit soll einen Umfang von 81.000-135.000 Zeichen haben.
  4. Den drei (bzw. zwei, wenn Sie nach der neuen Prüfungs- und Studienordnung studieren) gedruckten Exemplaren der Bachelorarbeit ist eine identische elektronische Fassung auf einem Datenträger beizufügen (im pdf-Format).
  5. Am Ende der gebundenen Bachelorarbeit ist auf einem separaten Blatt eine eigenhändig unterschriebene Versicherung abzugeben: "Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen sowie Hilfsmittel benutzt habe und dass die elektronische Fassung und die Druckfassung der Arbeit identisch sind. Die Arbeit enthält keine mit KI-Unterstützung generierten Textpassagen."
  6. Bei Nichtbestehen kann die Arbeit nur einmal im folgenden Semester mit neuem Thema (gleiche/r oder andere/r Betreuer/in) wiederholt werden.