Hinweise zum Übergang vom BA zum MA
1. Rückmeldung
Auch wenn Sie den BA-Studiengang am Ende des Semesters abschließen, sollten Sie sich regulär zurückmelden. Zum einen, weil ein Nicht-Bestehen der BA-Arbeit oder anderer noch fehlender Leistungen nicht ausgeschlossen werden kann, zum anderen, weil Sie beim Übergang zum MA nicht die Universität verlassen, sondern nur den Studiengang wechseln, also StudentIn der LMU bleiben.
2. Letzte Lehrveranstaltungen
Informieren Sie die DozentInnen der von Ihnen im Abschlusssemester besuchten Lehrveranstaltungen, dass für Sie eine vorgezogene Frist für das Melden bzw. Eintragen der Noten gilt. So wird sichergestellt, dass Sie rechtzeitig die Abschlussdokumente Ihres BA-Studiums erhalten. Die Note der BA-Arbeit wird von den DozentInnen in der Regel Anfang März bzw. Anfang September dem Prüfungsamt gemeldet.
3. Zusätzlich besuchte Veranstaltungen
Wenn Sie über das Pflichtprogramm der Studienordnung hinaus Lehrveranstaltungen besucht und mit einer Prüfung abgeschlossen haben, können Sie sich diese als zusätzliche Leistungen in einem Formular bescheinigen lassen (sie haben allerdings keinerlei Einfluss auf die Abschlussnote). Dazu wenden Sie sich bitte an den Studienreferenten Dr. Nils Freytag.
4. Eignungsverfahren
Ab dem 15.1. (Wintersemester) bzw. 15.7. (Sommersemester) ist das Bewerbungsportal für den Master Geschichte geöffnet. Die Bewerbungsfrist endet am 15.3. bzw. am 15.9. Wir empfehlen, das Bewerbungsformular frühzeitig auszufüllen und abzuschicken, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Fehlende Dokumente können auch über den 15.3./15.9. hinaus nachgereicht werden.
Alles Nähere zum Eignungsverfahren finden Sie hier.
Wir bearbeiten die Bewerbungen zügig, d.h. Sie erhalten in der Regel wenige Tage nach dem Einreichen bzw. Vervollständigen Ihrer Unterlagen den Eignungsbescheid.
5. Bescheinigung über den Studienabschluss
Sobald die letzte fehlende Lehrveranstaltungsnote in LSF eingetragen wurde, erhalten Sie vom Prüfungsamt automatisch eine Bescheinigung über den Studienabschluss mit Angabe der Gesamtnote Ihres BA-Studiums. Diese Bescheinigung können Sie sowohl im Eignungsverfahren als auch bei der Umschreibung in den Masterstudiengang als Nachweis für das abgeschlossene Erststudium einreichen. Das offizielle Abschlusszeugnis ist in beiden Fällen nicht nötig!
6. BA-Abschlusszeugnis
Das offizielle Abschlusszeugnis mit dem „Diploma supplement“, also dem definitiven Notenspiegel, müssen Sie selbst beim Prüfungsamt abholen. Sie können es sich auch (gegen Erstattung der Portogebühren) zuschicken lassen.
Eine Abschlussfeier für AbsolventInnen des BA-Studiums gibt es nicht. Ihre BA-Arbeit beim Betreuer/bei der Betreuerin archiviert. Wenn Sie die Korrektur oder das Gutachten einsehen wollen, müssen Sie sich mit ihm/ihr in Verbindung setzen.
7. Umschreiben in den Master-Studiengang
Der Übergang zum MA Geschichte bedeutet administrativ einen Studiengangwechsel, keine Neuimmatrikulation. Die Umschreibung erfolgt derzeit schriftlich/postalisch.
Welche Unterlagen nötig sind, finden Sie hier.
Die Fristen für die Umschreibung finden Sie hier.
8. Einführungsveranstaltung Master Geschichte
In der Woche vor Semesterbeginn bieten wir eine Einführungsveranstaltung zum Studiengang Master Geschichte an. Eine Teilnahme wird dringend empfohlen. Über Ort/Datum informieren wir Sie im Begleitschreiben zum Eignungsbescheid und auf unserer Homepage.
9. Belegen der MA-Lehrveranstaltungen
Am Tag nach der Umschreibung sind Sie auch in LSF als StudentIn des Master-Studiengangs registriert und können entsprechend über LSF die Lehrveranstaltungen des ersten Master-Semesters belegen. Hinweise dazu entnehmen Sie bitte unserer Homepage. Falls die Umschreibung bis zum Ende der Hauptbelegfrist nicht erfolgen konnte, wenden Sie sich bitte vor deren Ende an Herrn Dr. Freytag, damit dieser die Kursanmeldung für Sie vornehmen kann.