Historisches Seminar
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Eignungsverfahren Master

Für den Masterstudiengang Geschichte führt das Historische Seminar ein Eignungsverfahren durch. Es handelt sich dabei ausschließlich um ein schriftliches Verfahren, das online absolviert wird; die Basis der Bewertung bilden die Note des ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses sowie die Anzahl der im Fach Geschichte erworbenen ECTS-Punkte. Ein Eignungstest im engeren Sinne findet nicht statt.

1. Termine/Fristen

  • Das online-Verfahren für das Wintersemester läuft jeweils vom 15. Juli bis zum 15. September, das Verfahren für das Sommersemester vom 15. Januar bis zum 15. März. Bewerbungen können innerhalb dieses Zeitraumes jederzeit abgegeben werden und werden sukzessive bearbeitet.
  • Das Verfahren kann einmal wiederholt werden.
  • Der positive Eignungsbescheid ist unbegrenzt gültig.
  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung fehlende Unterlagen können bis zum Ende der Immatrikulationsfrist nachgereicht werden.

 

Online-Formular zum Eignungsverfahren des MA Geschichte (freigeschaltet Beginn des Bewerbungszeitraums)

Hinweise zum Ausfüllen des Online-Formulars (PDF)
Bitte lesen Sie diese Hinweise vor bzw. während dem Ausfüllen des Formulars gründlich durch!

2. Verfahren

Für die Zulassung zum MA Geschichte ist erforderlich:

  • ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (oder ein gleichwertiger Abschluss) aus dem Inland oder Ausland in einem geschichtswissenschaftlichen Erststudium (in der Regel ein BA-Studium);
  • dabei mindestens 60 ECTS in geschichtswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen;
  • der Nachweis von Kenntnissen in drei Fremdsprachen:
  • moderne Sprachen: Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen; Latein: „gesicherte Kenntnisse“
    • dieses Niveau wird in der Regel nach 5 Jahren Schulunterricht als erste Fremdsprache, nach 4 Jahren Unterricht als zweite Fremdsprache oder nach 3 Jahren Unterricht als dritte Fremdsprache erreicht; Abschlussnote mindestens "ausreichend"
    • Bitte beachten Sie: die Sprachkurse im Umfang von 12 ECTS, die im Rahmen des BA-Hauptfaches Geschichte an der LMU belegt werden, führen nicht (!) automatisch auf das Niveau B1: Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob die von Ihnen gewählten Kurse Niveau B1 erreichen; andernfalls müssen Sie zusätzliche Kurse belegen! Die erfolgreiche Teilnahme an  Kurs B 1.1. ist für die Zulassung zum Master ausreichend.
  • ein Ergebnis von mindestens 52 Punkten im online-Eignungsverfahren. Diese Punktzahl berechnet sich nach folgender Formel:
    • 60 – (Abschlussnote des Erststudiums x 10) + (ECTS-Punkte im Fach Geschichte : 10) + „Sonderpunkte“
    • Bitte beachten Sie: Die Note ist die Gesamtnote des ersten Studienabschlusses, nicht die Teilnote im Fach Geschichte!
    • Diese Formel bedeutet, dass BA-Absolventen, die 120 ETCS im Fach Geschichte erworben haben und mit der Gesamtnote 2,0 abgeschlossen haben, genau die erforderliche Punktzahl von 52 erreichen
  • Jeweils einen Sonderpunkt erhält,
    • wer Kenntnisse in einer 4. Fremdsprache besitzt (Niveau B1);
    • wer ein mindestens 6-wöchiges fachnahes Praktikum absolviert hat oder eine fachnahe Berufstätigkeit nachweisen kann (Hinweis: auch mehrere Praktika ergeben nur einen Sonderpunkt; Hilfskrafttätigkeiten können nicht als Praktikum anerkannt werden);
    • wer mindestens 3 Monate an einer ausländischen Universität studiert hat und dort Lehrveranstaltungen im Fach Geschichte besuchte hat;
    • wer eine historische Fachpublikation nachweisen kann (online Publikationen gelten nur, wenn diese peer-reviewed sind.
  • Wird der im online-Test geforderte Aufsatz über wissenschaftliche Chancen und Herausforderungen des MA-Geschichte mit der Note 2,0 oder besser bewertet, wird ein Sonderpunkt gutgeschrieben; bei der Note 4,0 oder schlechter wird ein Sonderpunkt abgezogen.

Beispielrechnungen

 

    • Beispielrechnung 1: (Abschlussnote 2,1; 120 ECTS-Punkte im Fach Geschichte; Note 2,0 im Aufsatz; Praktikum und Auslandsaufenthalt):
      60 – (2,1 x 10) + (120 : 10) + 3 Sonderpunkte = 54 --> geeignet für den MA-Geschichte
    • Beispielrechnung 2: (Abschlussnote 1,9; 60 ECTS-Punkte im Fach Geschichte; Note 4,0 im Aufsatz; Praktikum; Auslandsaufenthalt)
      60 – (1,9 x 10) + (60 : 10) + 1 Sonderpunkt = 48 --> nicht geeignet

3. Hinweis für ausländische Bewerberinnen und Bewerber

Ausländische Bewerberinnen und Bewerber, die noch keine Urkunde ihres ersten deutschen Studienabschlusses vorlegen können, müssen sich zusätzlich beim Referat für Internationale Angelegenheiten bewerben. Die Frist dafür endet jeweils am 15. Januar (für das Sommersemester) bzw. 15. Juli (für das Wintersemester). Dies gilt auch für Studierende, die den BA-Studiengang in MÜnchen absolviert haben.
Bewerberinnen und Bewerber, die aus Gründen der Visa-Erteilung oder Stipendien-Bewerbung schon vor dem 15. Januar bzw. 15. Juli ihre Bewerbung bei uns abgeben möchten, werden gebeten, umgehend mit uns Kontakt aufzunehmen.
Weitere Informationen

4. Fragen/Probleme

Sollten Sie Fragen zu diesem Eignungsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an Dr. Daniel Mollenhauer, Historisches Seminar der LMU München, Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München, daniel.mollenhauer@lmu.de. In dringenden Fällen können Sie sich auch an den Geschäftsführer des Historischen Seminars, Dr. W. Piereth, wenden w.piereth@lmu.de.